Information zur neuen Heilmittel-Richtlinie ab 01.01.2021

Liebe Patientinnen und Patienten unserer podologischen Praxis,

zum 01. Januar 2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft und dadurch ergeben sich einige Änderungen im Praxisalltag.

Hier brauchen wir Ihre Hilfe: Ab dem 01.Januar 2021 gibt es neue Vordrucke für Heilmittel-Verordnungen. Wir dürfen dann nur noch sofort mit der Behandlung beginnen, wenn die Verordnung auf dem neuen Muster erfolgt ist.

Helfen Sie uns und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt dieses neue Verordnungsmuster benutzt.
Hier sehen Sie solch ein Muster – Sie erkennen es sofort an dem grün markierten Feld.

Wenn Sie bisher Verordnungen außerhalb des Regelfalls erhalten haben, kann der Arzt auch weiterhin Heilmittel gemäß des Heilmittelkatalogs verordnen. Sollte es Probleme geben, kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen dann weiter.

 

Ihr Praxisteam

Pfeiffer Fussgehsund

Muster der neuen Heilmittelverordnung